ZENTRUM ANATOMIE 13.10.2022
der Universität zu Köln
Kursus der Makroskopischen Anatomie (Präparierkurs) Teile 1-3 Wintersemester 2022/2023
Kursordnung
1. Aufnahmebedingungen und Anmeldungen
Es können nur Studierende der Medizin und Zahnmedizin aufgenommen werden, die im
laufenden Semester an der Universität zu Köln als ordentliche Studierende im 1. oder 2.
Fachsemester eingeschrieben sind (also keine Zweit- oder Gasthörer!). Alle Erstteilnehmer und
Kurswiederholer müssen sich bis zum 03.10.2022 in KLIPS 2.0 zum Präparierkurs, d.h. zum Kurs
Makroskopische Anatomie Teil 1 bis 3 (inkl. Kopf-Hals-Neuroanatomie), in die entsprechend
richtige Gruppe verbindlich online angemeldet haben.
2. Platzzuweisung und Zuteilung
Die Studierenden im 1. Fachsemester werden Kurs A, die Studierenden im 2. Fachsemester
werden Kurs B zugeteilt. Die Zuteilung in Tischgruppen innerhalb der Kurse A und B erfolgt nach
Zufallsprinzip durch das Kurssekretariat.
3. Prüfung der regelmäßigen Teilnahme
Laut Vorschrift der ÄAppO muss die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs nachgewiesen werden; dies wird an das Studiendekanat zur Erfassung in KLIPS 2.0 weitergeleitet.
Die regelmäßige Teilnahme am Kurs wird durch tägliche Anwesenheitskontrolle festgestellt. Bei krankheitsbedingtem Fehlen muss spätestens am nächsten Tag ein ärztliches Attest im Kurssekretariat (Fr. Amessikou) vorgelegt werden. Fehlen aus anderen Gründen ist nur nach schriftlichem Antrag im Kurssekretariat und nach Genehmigung durch den Kursleiter erlaubt. Nachgewiesene, Corona-bedingte Quarantäne Zeiten werden nicht als Fehlzeiten gewertet.
Der Kurs ist in 3 Teilkurse gegliedert: Teil 1 Bewegungsapparat, Teil 2 Situs/Retrositus, Teil 3 Kopf/Hals/Neuroanatomie. Pro Kursteil sind maximal 2 entschuldigte Fehltage möglich, also insgesamt 6 Fehltage. Wurden mehr als 2 Kurstage pro Kursteil versäumt, auch bei Krankheit, kann der Kurs nicht als erfolgreich bewertet bzw. der Schein wegen mangelnder Regelmäßigkeit der Teilnahme nicht ausgestellt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Kursleiter Ausnahmen zulassen.
4. Prüfung des Teilnahmeerfolgs
Die erfolgreiche Teilnahme kann nur bescheinigt werden, wenn in allen 3 Teilkursen die Testatprüfungen bestanden worden sind, also insgesamt 3 Testate. Die Prüfungsinhalte der Testate sind in der Präparieranleitung exemplarisch festgelegt. Nicht bestandene Testate können in je einem Nachtestat wiederholt werden (Termine siehe Aushänge bzw. Bekanntgaben). Wird der Termin eines Testats oder Nachtestats versäumt, auch bei Krankheit, muss der Prüfling selbstständig mit dem vorgesehenen Prüfer einen Nachtermin vereinbaren, sonst wird das Testat/Nachtestat als nicht bestanden gewertet.
5. Nachprüfung
Wird ein Testat auch nach Wiederholung nicht bestanden, kann an einer Nachprüfung
teilgenommen werden. Der Termin dafür wird rechtzeitig mit Aushang im Institut bekannt
gegeben. Liegt krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit vor, kann die Nachprüfung bei Vorlage
eines ärztlichen Attests um maximal 2 Wochen verschoben werden. Bei Nichtbestehen der
Nachprüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung gilt der ganze Kurs als nicht bestanden.
Betroffene Studierende können sich für das folgende Wintersemester als Kurswiederholer
melden.
6. Bestätigung der erfolgreichen Kursteilnahme
Für alle Kursteilnehmer wird die jeweils erfolgreiche Kursteilnahme an das Studiendekanat zur
Erfassung in KLIPS 2.0 weitergeleitet. Kursteilnehmer, die sich während des Kurses
exmatrikulieren oder exmatrikuliert werden, sind verpflichtet, dies dem Kurssekretariat
unmittelbar mitzuteilen. Teilnehmer, die ihren Platz aufgeben, müssen ihre Testatkarte im
Kurssekretariat abgeben.
7. Verhalten im Präpariersaal
Zutritt zum Präpariersaal haben ausschließlich die Studierenden, denen ein Arbeitsplatz zugeteilt
wurde, und Kurswiederholer. Die Testatkarte dient als Ausweis, sie ist sorgfältig aufzubewahren
und muss jederzeit vorgelegt werden können.
Der Präpariersaal darf nur im sauberen weißen Kittel und mit Schutzausrüstung (siehe 8.)
betreten werden. Am Arbeitsplatz ist unbedingt auf Sauberkeit zu achten. Präparierrückstände
sind sofort in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben und dürfen nicht auf dem Präpariertisch
verbleiben. Insbesondere muss der Präparierplatz am Ende eines jeden Präpariertages durch
die dort arbeitenden Studierenden gründlich gesäubert werden.
Kursteilnehmer dürfen nur an der Präparierarbeit teilnehmen, wenn sie hinreichend vorbereitet
sind. Unvorbereitete Studierende können von den Tischassistenten oder dem Kursleiter für den
betreffenden Kurstag vom Kurs ausgeschlossen werden, dies wird als Fehltag gewertet. Im
Präpariersaal darf weder gegessen noch getrunken noch geraucht werden. Das Mitnehmen von
Handys in den Saal ist verboten; es besteht absolutes Fotografierverbot. Vor dem Verlassen des
Saales sind die Hände zu waschen. Es ist selbstverständlich, dass der „Präparierkittel“, außer
auf den Verkehrswegen, weder in anderen Räumen des Hauses (Sammlung, Demonstration,
Vorlesung, Kurs der mikroskopischen Anatomie usw.) noch beim Verlassen des Hauses
getragen werden darf.
Bei der Arbeit an Körperspendeleichen muss die Würde der Toten jederzeit und unter allen
Umständen gewahrt bleiben. Die Individualität der Körperspendeleichen muss auch während der
Zergliederung konsequent erhalten bleiben, d.h. Präparierrückstände und entnommene
Körperteile müssen in den mit der entsprechenden Tischnummer beschrifteten Behältern
aufbewahrt werden und dürfen unter keinen Umständen mit Material von anderen Tischen
vermischt werden.
Bei Verstößen gegen die hier bekannt gemachte Kursordnung sowie bei fortgesetzt
unzureichender Vorbereitung kann der Betreffende mit sofortiger Wirkung durch den Kursleiter
von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.
8. Hygienevorschriften zur Vermeidung von COVID-19 Infektionen
Im gesamten Zentrum Anatomie gelten, genauso wie im gesamten Klinikgelände, die Hygieneund Abstandsregeln des Universitätsklinikums Köln und der Universität zu Köln. Bitte informieren Sie sich unter
https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
https://medfak.uni-koeln.de/corona
https://www.infektionsschutz.de
Im gesamten Zentrum Anatomie gelten, genauso wie im gesamten Klinikgelände, die Hygieneund Abstandsregeln des Universitätsklinikums Köln und der Universität zu Köln. Bitte informieren Sie sich unter:
Die 10 wichtigsten Hygienetipps, veröffentlicht durch die BZgA, finden Sie in ‚Organisatorisches zum Kurs‘ in ILIAS.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Präparierkurs besonders folgende Verhaltensregeln:
- Wenn Sie Symptome einer COVID-19 Erkrankung haben, aus einem COVID-19 Risikogebiet kommen und nicht negativ getestet sind oder eine COVID-19 Erkrankung vorliegt, dürfen Sie das Gebäude der Anatomie nicht betreten.
- Beim Betreten des Anatomiegebäudes müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden und muss Med. Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Achten Sie auf allen Verkehrswegen vor und im Gebäude auf Abstände von mind. 1,5 m zu anderen Personen.
- Die Toilettenräume im EG dürfen nur von maximal 4 Personen gleichzeitig betreten werden. Die Toiletten im OG vor dem Präpariersaal dürfen nur von je 1 Person benutzt werden.
- Die Anwesenheit der Mitglieder der Tischgruppen wird an jedem Kurstag schriftlich erfasst. Die Tischgruppen bleiben über die ganze Kurszeit bestehen und dürfen nicht verändert werden, um eine leichtere Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen.
- Während der ganzen Kurszeit muss persönliche Schutzausrüstung getragen werden: FFP2-Maske, sauberer Kittel, Nitril-Handschuhe, wahlweise Schutzbrille oder Gesichtsschirm.
- Vermeiden Sie während des gesamten Aufenthalts im Zentrum Anatomie unnötige Kontakte und Wege.
gez. Univ.-Prof. Dr. Martin Scaal gez. Univ.-Prof. Dr. Johannes Vogt