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ZENTRUM ANATOMIE                                                                                                        02.10.2024
der Universität zu Köln

 

 

Kursus der Makroskopischen Anatomie (Präparierkurs) Teile 1-3 Wintersemester 2024/2025

 

Kursordnung

 

1. Aufnahmebedingungen und Anmeldungen

Es können nur Studierende der Medizin und Zahnmedizin aufgenommen werden, die im
laufenden Semester an der Universität zu Köln als ordentliche Studierende im 1. oder 2.
Fachsemester eingeschrieben sind (also keine Zweit- oder Gasthörer!). Alle Erstteilnehmer und
Kurswiederholer müssen sich bis zum 07.10.2024 in KLIPS 2.0 zum Präparierkurs, d.h. zum Kurs
Makroskopische Anatomie Teil 1 bis 3 (inkl. Kopf-Hals-Neuroanatomie), in die entsprechend
richtige Gruppe verbindlich online angemeldet haben.

2. Platzzuweisung und Zuteilung

Die Studierenden im 1. Fachsemester werden Kurs A, die Studierenden im 2. Fachsemester
werden Kurs B zugeteilt. Die Zuteilung in Tischgruppen innerhalb der Kurse A und B erfolgt nach
Zufallsprinzip durch das Kurssekretariat.

3. Prüfung der regelmäßigen Teilnahme

Laut Vorschrift der ÄAppO muss die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs nachgewiesen werden; dies wird an das Studiendekanat zur Erfassung in KLIPS 2.0 weitergeleitet.

Die regelmäßige Teilnahme am Kurs wird durch tägliche Anwesenheitskontrolle festgestellt. Bei krankheitsbedingtem Fehlen muss spätestens am nächsten Tag ein ärztliches Attest im Kurssekretariat (Fr. Amessikou) vorgelegt werden. Fehlen aus anderen Gründen ist nur nach schriftlichem Antrag im Kurssekretariat und nach Genehmigung durch den Kursleiter erlaubt.

Der Kurs ist in 3 Teilkurse gegliedert: Teil 1 Bewegungsapparat, Teil 2 Situs/Retrositus, Teil 3 Kopf/Hals/Neuroanatomie. Pro Kursteil sind maximal 2 entschuldigte Fehltage möglich, also insgesamt 6 Fehltage. Wurden mehr als 2 Kurstage pro Kursteil versäumt, auch bei Krankheit, kann der Kurs wegen mangelnder Regelmäßigkeit der Teilnahme nicht bescheinigt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Kursleiter Ausnahmen zulassen.

4. Prüfung des Teilnahmeerfolgs

Die erfolgreiche Teilnahme kann nur bescheinigt werden, wenn in allen 3 Teilkursen die Testatprüfungen bestanden worden sind, also insgesamt 3 Testate (Sonderregelung, siehe Anlage zur Kursordnung). Die Prüfungsinhalte der Testate sind in der Präparieranleitung exemplarisch festgelegt. Nicht bestandene Testate können in je einem Nachtestat wiederholt werden (Termine siehe Aushänge bzw. Bekanntgaben). Wird der Termin eines Testats oder Nachtestats versäumt, auch bei Krankheit,  muss der Prüfling selbstständig innerhalb einer Woche mit dem vorgesehenen Prüfer einen Nachtermin vereinbaren, sonst wird das Testat/Nachtestat als nicht bestanden gewertet.

5. Nachprüfung

Wird ein Testat auch nach Wiederholung nicht bestanden, kann an einer Nachprüfung
teilgenommen werden. Der Termin dafür wird rechtzeitig mit Aushang im Institut bekannt
gegeben. Liegt krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit vor, kann die Nachprüfung bei Vorlage
eines ärztlichen Attests um maximal 2 Wochen verschoben werden. Bei Nichtbestehen der
Nachprüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung gilt der ganze Kurs als nicht bestanden.
Betroffene Studierende können sich für das folgende Wintersemester als Kurswiederholer
melden.

6. Bestätigung der erfolgreichen Kursteilnahme

Für alle Kursteilnehmer wird die jeweils erfolgreiche Kursteilnahme an das Studiendekanat zur
Erfassung in KLIPS 2.0 weitergeleitet. Kursteilnehmer, die sich während des Kurses
exmatrikulieren oder exmatrikuliert werden, sind verpflichtet, dies dem Kurssekretariat
unmittelbar mitzuteilen.

7. Verhalten im Präpariersaal

Zutritt zum Präpariersaal haben ausschließlich die Studierenden, denen ein Arbeitsplatz zugeteilt
wurde, und Kurswiederholer. Der Klinikausweis dient als Ausweis; er ist gut sichtbar am Kittel zu befestigen und muss jederzeit vorgelegt werden können.

Der Präpariersaal darf nur im sauberen weißen Kittel und mit Klinikausweis betreten werden. Am Arbeitsplatz ist unbedingt auf Sauberkeit zu achten. Präparierrückstände
sind sofort in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben und dürfen nicht auf dem Präpariertisch
verbleiben. Insbesondere muss der Präparierplatz am Ende eines jeden Präpariertages durch
die dort arbeitenden Studierenden gründlich gesäubert werden.

Kursteilnehmer dürfen nur an der Präparierarbeit teilnehmen, wenn sie hinreichend vorbereitet
sind. Unvorbereitete Studierende können von den Tischassistenten oder dem Kursleiter für den
betreffenden Kurstag vom Kurs ausgeschlossen werden, dies wird als Fehltag gewertet. Im
Präpariersaal darf weder gegessen noch getrunken noch geraucht werden. Das Mitnehmen von
Handys in den Saal ist verboten; es besteht absolutes Fotografierverbot. Vor dem Verlassen des
Saales sind die Hände zu waschen. Es ist selbstverständlich, dass der „Präparierkittel“, außer
auf den Verkehrswegen, weder in anderen Räumen des Hauses (Sammlung, Demonstration,
Vorlesung, Kurs der mikroskopischen Anatomie usw.) noch beim Verlassen des Hauses
getragen werden darf.

Bei der Arbeit an Körperspendeleichen muss die Würde der Toten jederzeit und unter allen
Umständen gewahrt bleiben
. Die Individualität der Körperspendeleichen muss auch während der
Zergliederung konsequent erhalten bleiben, d.h. Präparierrückstände und entnommene
Körperteile müssen in den mit der entsprechenden Tischnummer beschrifteten Behältern
aufbewahrt werden und dürfen unter keinen Umständen mit Material von anderen Tischen
vermischt werden.

Bei Verstößen gegen die hier bekannt gemachte Kursordnung sowie bei fortgesetzt
unzureichender Vorbereitung kann der Betreffende mit sofortiger Wirkung durch den Kursleiter
von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

 

             gez. Univ.-Prof. Dr. Martin Scaal                                                                               gez. Univ.-Prof. Dr. Johannes Vogt

 

Anlage zur Kursordnung Wintersemester 2024/2025